RS Vwgh 1991/3/5 90/14/0238

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Veröffentlicht am 05.03.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §98 Abs4;

Rechtssatz

§ 98 Abs 4 FinStrG verbietet es nicht, dem Verwertungsverbot unterliegende Beweisergebnisse zur Beschaffung weiterer Beweismittel heranzuziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990140238.X06

Im RIS seit

19.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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