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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AbgEO §20;Rechtssatz
Erfolglos ist eine Amtshandlung nicht nur, wenn kein pfändbarer Gegenstand vorgefunden oder der Schuldner nicht angetroffen wird, sondern auch dann, wenn der Vollstrecker über Ersuchen des Verpflichteten - wenn auch gesetzwidrig - von Vollstreckungsmaßnahmen Abstand nimmt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990140023.X02Im RIS seit
05.03.1991Zuletzt aktualisiert am
15.10.2009