RS Vwgh 1991/3/5 89/08/0147

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.03.1991
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

AKG 1954 §19;
AKG 1954 §5 Abs3;
AVG §38;

Rechtssatz

Für die Entscheidung über die Umlagepflicht nach § 19 AKG ist die Frage der "Kammerzugehörigkeit" ebenso eine Vorfrage wie jene über die Versicherungspflicht der kammerzugehörigen Personen. Ein Verbot der Prüfung der erstgenannten Vorfrage durch den Sozialversicherungsträger ist dem Gesetz nicht zu entnehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989080147.X13

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten