RS Vwgh 1991/3/5 89/08/0147

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Veröffentlicht am 05.03.1991
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §68 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/08/0008 E 9. Mai 1985 RS 1

Stammrechtssatz

Zur Herbeiführung der Unterbrechungswirkung genügt es, wenn der Zahlungspflichtige von der Vornahme der der Feststellung seiner Beitragsschulden dienenden Maßnahme - hier einer Beitragsprüfung - in Kenntnis gesetzt wird, ohne dass es eines ausdrücklichen Hinweises auf diesen Zweck bedurfte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989080147.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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