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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §412 Abs1;Rechtssatz
Der Bescheid betreffend Beitragsnachverrechnung muß nicht entnehmen lassen, daß "der auferlegte Betrag, was die Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung und Pensionsversicherung anlangt, überhaupt richtig ausgemessen ist", noch "welche Beträge für welche Zeiträume nach Beitragspflichten des Dienstnehmers, des Dienstgebers und allenfalls noch Haftungen des Dienstgebers für Dienstnehmerbeiträge auferlegt wurden".
Schlagworte
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche ErfordernisseSachverhalt Sachverhaltsfeststellung RechtsmittelverfahrenBegründungspflicht Manuduktionspflicht MitwirkungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989080147.X11Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
02.10.2014