RS Vwgh 1991/3/5 89/08/0147

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Veröffentlicht am 05.03.1991
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §68 Abs1;

Rechtssatz

Maßnahme iSd § 68 Abs 1 ASVG ist nicht erst eine "überprüfbare Bekanntgabe der einzelnen Beträge und Aufgliederung nach ihrer Qualifikation und Zuordnung in ihrer Funktion als Dienstnehmerschuldigkeit, als Dienstgeberschuldigkeit oder Haftung des Dienstgebers"; dies ist vielmehr schon das Ergebnis derartiger der Feststellung dienlichen Maßnahmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989080147.X07

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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