RS Vwgh 1991/3/5 AW 90/06/0063

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.03.1991
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VVG §4;
VwGG §30 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1990/06/20 AW 90/10/0029 1

Stammrechtssatz

Stattgebung - Auftrag zur Kostenvorauszahlung nach § 4 VVG - Hinsichtlich eines Auftrages zur Vorauszahlung der Kosten der Vollstreckung gem § 4 VVG scheiden zwingende öffentlicheInteressen schon deshalb aus, da es der Behörde freisteht, auch ohne Vorauszahlung die Ersatzvornahme vorzunehmen (Hinweis B 23. Jänner 1986, Zl. AW 89/05/0003).

Schlagworte

Zwingende öffentliche Interessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:AW1990060063.A01

Im RIS seit

05.03.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten