RS Vwgh 1991/3/5 88/08/0239

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Veröffentlicht am 05.03.1991
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

ARG 1984 §9 Abs1;
ARG 1984 §9 Abs2;

Rechtssatz

Trotz der in der Regel nur einen Tag umfassenden Ausfallszeit - der Grund, wieso § 9 ARG eine dem § 6 Abs 2 UrlaubsG bzw § 3 Abs 1 EFZG entsprechende Regelung offensichtlich nicht kennt - gilt das Ausfallsprinzip auch für § 9 Abs 1 und Abs 2 ARG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1988080239.X08

Im RIS seit

22.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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