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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §46 Abs1;Rechtssatz
Wenn der Berichtigungsbescheid, der die Anfechtung des berichtigten Bescheides innerhalb der Beschwerdefrist verhindert hat (Hinweis B 13.11.1990, 90/08/0169,0170), (hier: durch den VwGH) aufgehoben worden ist, fällt ein dem des § 46 Abs 2 VwGG ähnliches Hindernis iSd § 46 Abs 3 VwGG weg; daher ist im Beschwerdeverfahren gegen den inzwischen wieder rechtlich voll wirksamen berichtigten Bescheid die Wiedereinsetzung zu bewilligen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991080023.X01Im RIS seit
05.03.1991Zuletzt aktualisiert am
29.04.2016