RS Vwgh 1991/3/5 91/08/0023

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Veröffentlicht am 05.03.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §46 Abs1;
VwGG §46 Abs3;

Rechtssatz

Wenn der Berichtigungsbescheid, der die Anfechtung des berichtigten Bescheides innerhalb der Beschwerdefrist verhindert hat (Hinweis B 13.11.1990, 90/08/0169,0170), (hier: durch den VwGH) aufgehoben worden ist, fällt ein dem des § 46 Abs 2 VwGG ähnliches Hindernis iSd § 46 Abs 3 VwGG weg; daher ist im Beschwerdeverfahren gegen den inzwischen wieder rechtlich voll wirksamen berichtigten Bescheid die Wiedereinsetzung zu bewilligen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991080023.X01

Im RIS seit

05.03.1991

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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