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66/03 Sonstiges SozialversicherungsrechtNorm
EFZG §3 Abs1;Rechtssatz
Das Ausfallsprinzip gilt auch für die Zeitlöhne nach § 3 Abs 1 EFZG, weil dann, wenn dem betroffenen ArbN unabhängig von der Arbeitsverhinderung für die Dauer derselben ein anderer Zeitlohn der genannten Art zusteht, nicht die Arbeitsverhinderung allein ein zureichender Rechtstitel für ein davon abweichendes Entgelt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1988080239.X02Im RIS seit
22.11.2001Zuletzt aktualisiert am
01.10.2013