RS Vwgh 1991/3/5 89/08/0332

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.03.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §38;

Rechtssatz

§ 38 AVG ist analog auch dann anzuwenden, wenn im Ermittlungsverfahren eine Vorfrage zu beurteilen ist, über die als Hauptfrage die Behörde zwar selbst, aber in einem anderen Verfahren zu entscheiden hat (Hinweis E 26.10.1954, 985/53; VwSlg 3537 A/1954).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989080332.X06

Im RIS seit

05.03.1991

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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