RS Vwgh 1991/3/5 90/14/0017

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Veröffentlicht am 05.03.1991
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §20a Abs8;
EStG 1972 §26 Z7 lita;

Rechtssatz

AusfzF, wann Aufwendungen eines AbgPfl nicht mit einem Anteil der tatsächlichen Kosten, sondern mit den sich aus § 26 Z 1 7 lit a EStG 1972 ergebenden Kilometergeldern als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990140017.X01

Im RIS seit

05.03.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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