RS Vwgh 1991/3/5 89/08/0223

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Veröffentlicht am 05.03.1991
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66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §67 Abs10;

Rechtssatz

Der Prokurist zählt nicht zu den nach § 67 Abs 10 ASVG Haftenden, weil er gewillkürter Vertreter ist; andernfalls hafteten ja auch gewillkürte Vertreter natürlicher Personen (siehe aber Gesetzestext) sowie Prokuristen von Einzelkaufleuten (in Anwendung des Gleichheitssatzes); beides ist dem Gesetz nicht zu entnehmen (hier: Gesamtprokurist einer GmbH).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989080223.X01

Im RIS seit

05.03.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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