RS Vwgh 1991/3/7 90/16/0005

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Veröffentlicht am 07.03.1991
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §257;
BAO §258 Abs1;

Rechtssatz

Die (bloße) Anführung des Beschwerdeführers als Berufungswerber in der Berufungsschrift bzw im Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz vermag die vom Gesetz geforderte schriftliche förmliche Erklärung als Beitretender zur Berufung nicht zu ersetzen

(Hinweis B 19.5.1988, 87/16/0009, 0011).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990160005.X03

Im RIS seit

07.03.1991

Zuletzt aktualisiert am

16.03.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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