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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §257;Rechtssatz
Die (bloße) Anführung des Beschwerdeführers als Berufungswerber in der Berufungsschrift bzw im Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz vermag die vom Gesetz geforderte schriftliche förmliche Erklärung als Beitretender zur Berufung nicht zu ersetzen
(Hinweis B 19.5.1988, 87/16/0009, 0011).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990160005.X03Im RIS seit
07.03.1991Zuletzt aktualisiert am
16.03.2015