RS Vwgh 1991/3/8 91/17/0014

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Veröffentlicht am 08.03.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §66 Abs4;
VwGG §63 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/03/27 89/08/0050 4

Stammrechtssatz

Nach Aufhebung eines Bescheides durch Erkenntnis des VwGH hat die Beh anläßlich der Fortführung und des neuerlichen Abschlusses des Verfahrens eine inzwischen eingetretene Änderung der Sachlage und Rechtslage zu berücksichtigen (Hinweis E 15.12.1955, 1710/55); insoweit tritt daher keine Bindung iSd § 63 Abs 1 VwGG ein (Hinweis E 14.3.1989, 88/08/0249).

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991170014.X01

Im RIS seit

08.03.1991

Zuletzt aktualisiert am

01.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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