Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §66 Abs4;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1992, 107;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/07/06 88/17/0059 2Stammrechtssatz
Die tragenden Begründungselemente eines in Rechtskraft erwachsenen kassatorischen gemeindeaufsichtsbehördlichen Vorstellungsbescheides binden die Gemeindebehörden, die Gemeindeaufsichtsbehörden selbst und auch den VwGH.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde ErsatzbescheidEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1988170210.X01Im RIS seit
08.03.1991