RS Vwgh 1991/3/8 91/17/0014

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Veröffentlicht am 08.03.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
VwGG §63 Abs1;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2863/53 E 21. März 1956 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Änderung der Rechtslage verpflichtet die Behörde, ungeachtet eines vorhergegangenen VwGH-Erkenntnisses unter Zugrundelegung der nunmehr für ihre Entscheidung maßgeblichen Normen zu entscheiden.

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991170014.X02

Im RIS seit

08.03.1991

Zuletzt aktualisiert am

01.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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