RS Vwgh 1991/3/8 91/17/0014

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Veröffentlicht am 08.03.1991
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L37015 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Salzburg
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art119a Abs5;
GetränkesteuerG Slbg 1967 §2 Abs4;
GetränkesteuerGNov Slbg 1988;
GetränkesteuerV Hallein 1982 §3 Abs3a;

Rechtssatz

Die Rückwirkungsordnung der Slbg GetränkesteuerGNov 1988, 1988/37, sowie der des § 3 Abs 3a der Halleiner Getränkesteuerverordnung 1982 idF vom 6. Oktober 1988 ist so allgemein gefaßt, daß sie nicht nur die Gemeinden ermächtigt, in der Vergangenheit verwirklichte Tatbestände der Besteuerung zu unterziehen, sondern auch anhängige Verfahren, im besonderen auch Vorstellungsverfahren erfaßt, und zwar in den letzteren Verfahren insofern, als es um den Beurteilungsmaßstab für die im Vorstellungsverfahren bekämpften gemeindebehördlichen Abgabenbescheide geht.

Schlagworte

Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der VorstellungsbehördeVorstellung Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991170014.X03

Im RIS seit

08.03.1991

Zuletzt aktualisiert am

01.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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