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L37015 Getränkeabgabe Speiseeissteuer SalzburgNorm
B-VG Art119a Abs5;Rechtssatz
Die Rückwirkungsordnung der Slbg GetränkesteuerGNov 1988, 1988/37, sowie der des § 3 Abs 3a der Halleiner Getränkesteuerverordnung 1982 idF vom 6. Oktober 1988 ist so allgemein gefaßt, daß sie nicht nur die Gemeinden ermächtigt, in der Vergangenheit verwirklichte Tatbestände der Besteuerung zu unterziehen, sondern auch anhängige Verfahren, im besonderen auch Vorstellungsverfahren erfaßt, und zwar in den letzteren Verfahren insofern, als es um den Beurteilungsmaßstab für die im Vorstellungsverfahren bekämpften gemeindebehördlichen Abgabenbescheide geht.
Schlagworte
Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der VorstellungsbehördeVorstellung DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991170014.X03Im RIS seit
08.03.1991Zuletzt aktualisiert am
01.07.2010