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L37304 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe NächtigungsabgabeNorm
B-VG Art131 Abs1 Z1;Rechtssatz
Nach dem OÖ TourismusG 1990, LGBl Nr 89/81, konstitutierten Tourismusverbänden (ebenso vorher nach dem OÖ FremdenverkehrsG 1965 gebildeten Fremndenverkehrsverbänden) kommt in Angelegenheiten der von den Gemeinden im übertragenen Wirkungsbereich des Landes vorzuschreibenden und einzuhebenden Interessentenbeiträge keine eigene, gegen den Staat als Träger der Hoheitsgewalt gerichtete Interessenssphäre zu. Eine Beschwerdeerhebung eines solchen Verbandes gem Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG gegen einen Beitragsbescheid kommt daher nicht in Betracht.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990170391.X03Im RIS seit
08.03.1991