RS Vwgh 1991/3/8 90/11/0212

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Veröffentlicht am 08.03.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
43/01 Wehrrecht allgemein

Norm

AVG §19 Abs1;
WehrG 1990 §15 Abs1;
WehrG 1990 §23 Abs2;
WehrG 1990 §24 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, daß die neuerliche Ladung des Wehrpflichtigen vor die Stellungskommission nach Aufhebung des Bescheides betreffend Feststellung der Eignung zum Wehrdienst durch den VwGH nicht dem Gesetz widerspricht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990110212.X03

Im RIS seit

08.03.1991

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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