Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §19 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen dazu, daß die neuerliche Ladung des Wehrpflichtigen vor die Stellungskommission nach Aufhebung des Bescheides betreffend Feststellung der Eignung zum Wehrdienst durch den VwGH nicht dem Gesetz widerspricht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990110212.X03Im RIS seit
08.03.1991Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017