RS Vwgh 1991/3/12 90/14/0137

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Veröffentlicht am 12.03.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §76;
FinStrG §33 Abs2 litb;

Rechtssatz

Bei der Abgabenhinterziehung im Sinne des § 33 Abs 2 lit b FinStrG ist lediglich für den Verkürzungserfolg die Schuldform der Wissentlichkeit nötig, während für die Pflichtverletzung - auch bloß bedinger - Vorsatz genügt (Hinweis E 15.9.1986, 84/15/0134).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990140137.X03

Im RIS seit

12.03.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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