RS Vwgh 1991/3/13 90/03/0038

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.03.1991
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
93 Eisenbahn

Norm

EisenbahnG 1957 §19;
VwGG §21 Abs1;

Rechtssatz

Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, in dem es ausschließlich nur mehr um die Rechtmäßigkeit der zur Abwehr von durch den Betrieb der Eisenbahn (mittelbar) einwirkenden Immissionen von Amts wegen vorgeschriebenen Auflagen geht, kommt niemandem die Stellung einer mitbeteiligten Partei zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990030038.X05

Im RIS seit

17.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten