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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art140 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/03/0027 1Stammrechtssatz
Der VwGH hegt keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 39 Abs 1 Z 2 FMGebO. Im Hinblick darauf, daß von den Fernmeldebehörden die Einhaltung der Verträge zwischen den Fernmeldeverwaltungen der beteiligten Staaten und den Satellitenbetriebsorganisationen überwacht und im Post- und Telegraphenverordnungsblatt laufend auf Programmänderungen im Satellitenfernsehprogramm und Satellitenhörfunkprogramm verwiesen wird, entbehrt § 39 Abs 1 Z 2 FMGebO nicht der sachlichen Rechtfertigung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990030181.X02Im RIS seit
31.05.2001