RS Vwgh 1991/3/13 90/03/0213

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Veröffentlicht am 13.03.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §38;
AVG §69 Abs1 litc;
StVO 1960 §5 Abs6;
StVO 1960 §99 Abs1 litc;

Rechtssatz

Daß jemand wegen eines Vergehens nach § 81 Z 2 StGB nicht verurteilt worden ist, stellt keine Entscheidung einer Frage dar, die in Ansehung eines Schuldspruches nach § 99 Abs 1 lit c iVm § 5 Abs 6 StVO eine bindende Vorfragenentscheidung zum Inhalt gehabt hätte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990030213.X02

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

04.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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