RS Vwgh 1991/3/13 90/13/0135

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Veröffentlicht am 13.03.1991
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
21/03 GesmbH-Recht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

ABGB §1393;
BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
GmbHG §18;

Rechtssatz

Wenn einem Geschäftsführer schon im Zeitpunkt der Übernahmne dieser Funktion (in einer Leasing GmbH) klar ist, daß er infolge einer Zession der gesamten Bestandzinse - der einzigen Einkünfte der GmbH - an eine Bank vom Anfang seiner in Rede stehenden Tätigkeit an nicht in der Lage ist, die ihm obliegenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß wahrzunehmen, so muß er entweder sofort diese Behinderung abstellen oder seine Funktion niederlegen und als Geschäftsführer ausscheiden, sonst trifft ihn die Haftung für die Abgabenverpflichtungen der GmbH

(Hinweis E 22.2.1989, 85/13/0214).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990130135.X01

Im RIS seit

13.03.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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