RS Vwgh 1991/3/13 90/03/0138

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Veröffentlicht am 13.03.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §101 Abs1;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Mit dem Vorbringen, die Übertretung des § 101 Abs 1 KFG sei auf eine Verkettung tragischer Umstände zurückzuführen, nämlich, daß der Lenker wegen des Versagens der Kippvorrichtung für einige hundert Meter den Baustellenbereich (auf dem keinerlei Gewichtsbeschränkung gelte) habe verlassen müssen, wird mangelndes Verschulden des Lenkers nicht dargetan.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990030138.X01

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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