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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
KFG 1967 §101 Abs1;Rechtssatz
Mit dem Vorbringen, die Übertretung des § 101 Abs 1 KFG sei auf eine Verkettung tragischer Umstände zurückzuführen, nämlich, daß der Lenker wegen des Versagens der Kippvorrichtung für einige hundert Meter den Baustellenbereich (auf dem keinerlei Gewichtsbeschränkung gelte) habe verlassen müssen, wird mangelndes Verschulden des Lenkers nicht dargetan.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990030138.X01Im RIS seit
19.03.2001