RS Vwgh 1991/3/13 90/03/0229

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Veröffentlicht am 13.03.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §62 Abs4;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Ist der Berichtigungsbescheid nicht angefochten worden, so ist davon auszugehen, daß sich die gegenständliche Beschwerde gegen den ursprünglichen Bescheid in der Fassung des Berichtigungsbescheides richtet (Hinweis E 8.10.1984, 84/10/0140).

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990030229.X01

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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