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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §62 Abs4;Rechtssatz
Ist der Berichtigungsbescheid nicht angefochten worden, so ist davon auszugehen, daß sich die gegenständliche Beschwerde gegen den ursprünglichen Bescheid in der Fassung des Berichtigungsbescheides richtet (Hinweis E 8.10.1984, 84/10/0140).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung AnfechtungserklärungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990030229.X01Im RIS seit
19.03.2001