Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §4 Abs1 lita;Rechtssatz
Ein die Zurechnungsfähigkeit ausschließender Unfallschock (im Hinblick auf die Verletzung der Anhaltepflicht nach § 4 Abs 1 lit a StVO) wird nicht durch ein "durch den Unfall ausgelöstes extremes Erschrecken, Anschreien und Beschimpfen durch den Ehegatten und drohende Panik des vorübergehend allein zu Hause gelassenen Kindes" dargetan (Hinweis E 11.12.1978, 23/78, VwSlg 9719 A/1978). Es handelt sich auch um keine Notstandssituation, die begrifflich eine schwere unmittelbare Gefahr voraussetzt (Hinweis E 27.5.1987, 87/03/0112).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990030216.X03Im RIS seit
12.06.2001