RS Vwgh 1991/3/13 90/13/0232

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Veröffentlicht am 13.03.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs1;

Rechtssatz

Es kann auch die griffweise Festsetzung von Sicherheitszuschlägen in Betracht kommen, wenn nähere Anhaltspunkte für eine gebotene Zuschätzung nicht zu gewinnen sind. Diese Sicherheitszuschläge können sich (beipielsweise) an den Gesamteinnahmen, aber auch an den Einnahmenverkürzungen orientieren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990130232.X01

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

22.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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