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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs1;Rechtssatz
Es kann auch die griffweise Festsetzung von Sicherheitszuschlägen in Betracht kommen, wenn nähere Anhaltspunkte für eine gebotene Zuschätzung nicht zu gewinnen sind. Diese Sicherheitszuschläge können sich (beipielsweise) an den Gesamteinnahmen, aber auch an den Einnahmenverkürzungen orientieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990130232.X01Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
22.03.2010