RS Vwgh 1991/3/13 90/13/0142

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Veröffentlicht am 13.03.1991
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §1091;
EStG 1972 §2 Abs3 Z6;
EStG 1972 §28;

Rechtssatz

Eine Vermietung an die Ehegattin ist nur dann steuerlich anzuerkennen, wenn diese Vereinbarung nach außen hinreichend zum Ausdruck kommt, weil sonst steuerliche Folgen willkürlich herbeigeführt werden könnten; eine solche Vereinbarung muß einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und die Vermutung zulassen, daß sie auch zwischen Fremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wäre (Hinweis E 13.2.1991, 89/13/0223).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990130142.X02

Im RIS seit

13.03.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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