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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §37;Rechtssatz
Im Fall einer eingetretenen Änderung der Rechtslage (hier: Änderung des Flächenwidmungsplanes) ist dies dem Nachbarn zur Kenntnis zu bringen, um ihm eine Möglichkeit zur Stellungnahme und damit zur Erhebung von Einwendungen zu geben (Hinweis E 31.5.1988, 87/05/0142).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1 Parteiengehör Änderung der RechtslageEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989060121.X02Im RIS seit
03.05.2001