RS Vwgh 1991/3/14 89/06/0121

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Veröffentlicht am 14.03.1991
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Index

L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Tirol
L82000 Bauordnung
L82007 Bauordnung Tirol
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §42;
AVG §45 Abs3;
AVG §56;
AVG §66 Abs4;
BauO Tir 1989 §30 Abs4;
BauRallg;

Rechtssatz

Im Fall einer eingetretenen Änderung der Rechtslage (hier: Änderung des Flächenwidmungsplanes) ist dies dem Nachbarn zur Kenntnis zu bringen, um ihm eine Möglichkeit zur Stellungnahme und damit zur Erhebung von Einwendungen zu geben (Hinweis E 31.5.1988, 87/05/0142).

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1 Parteiengehör Änderung der Rechtslage

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989060121.X02

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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