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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Rechtssatz
An der Rechtskraft des Versagungsbescheides wird auch durch die Einbringung der Beschwerde an den VwGH nichts geändert, sodaß die Baubehörden den baupolizeilichen Abbruchauftrag erlassen dürfen, ohne den Ausgang des Beschwerdeverfahrens im Verfahren um Erteilung einer nachträglichen Baubewilligung abwarten zu müssen (Hinweis E 13.12.1990, 89/06/0046).
Schlagworte
Baubewilligung BauRallg6 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1988060227.X01Im RIS seit
03.05.2001