RS Vwgh 1991/3/14 90/06/0139

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Veröffentlicht am 14.03.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §66 Abs4;

Rechtssatz

Die Behörde hat im Zweifel (dh wenn sich nicht entweder aus der Regelung selbst oder aus einer Übergangsbestimmung etwas anderes ergibt) das im Zeitpunkt ihrer Entscheidung geltende Recht anzuwenden (Hinweis E VS 4.5.1977, 898/75, VwSlg 9315 A/1977).

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990060139.X02

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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