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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die Behörde hat im Zweifel (dh wenn sich nicht entweder aus der Regelung selbst oder aus einer Übergangsbestimmung etwas anderes ergibt) das im Zeitpunkt ihrer Entscheidung geltende Recht anzuwenden (Hinweis E VS 4.5.1977, 898/75, VwSlg 9315 A/1977).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990060139.X02Im RIS seit
12.11.2001