RS Vwgh 1991/3/14 89/06/0121

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Veröffentlicht am 14.03.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §66 Abs4;

Rechtssatz

Die Behörden haben grundsätzlich das im Zeitpunkt ihrer Bescheiderlassung geltende Recht anzuwenden, soweit nicht besondere Bestimmungen anderes festlegen.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989060121.X01

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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