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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §38;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 90/12/0240 E 22. April 1991 90/12/0241 E 22. April 1991 90/12/0242 E 22. April 1991Rechtssatz
Es ist unzulässig, eine Vorfrage, die in einem anderen gesetzlich vorgezeichneten Verfahren zu lösen wäre, in einem Verfahren hinsichtlich einer in einem bestimmten Zeitraum konkret gebührenden Reisezulage, zum Gegenstand einer selbständigen Feststellungsentscheidung zu machen.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990120239.X01Im RIS seit
27.06.2001