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64/02 BundeslehrerNorm
BLVG 1965 §5;Rechtssatz
Da die Unterrichtserteilung an den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen für Berufstätige gem § 6 SchulzeitV an fünf Tagen der Woche erst am Abend erfolgt, ist hiefür die Bezeichnung "Abendschule" als auch die Annahme der Führung solcher Schulen als "Abendschule" iSd § 5 BLVG gerechtfertigt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989120230.X01Im RIS seit
18.03.1991