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63/05 ReisegebührenvorschriftNorm
RGV 1955 §70;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 90/12/0240 E 22. April 1991 90/12/0241 E 22. April 1991 90/12/0242 E 22. April 1991Rechtssatz
"Anweisen" gem § 70 RGV ist eine an den Beamten gerichtete Aufforderung, eine von amtswegen unentgeltlich zur Verfügung gestellte Unterkunft zu benutzen. Durch rechtzeitige Bestellung von Unterkünften, Ausfolgung von Zimmerschlüssel und Erklärung der Örtlichkeit ist es jedenfalls nicht zu einer Anweisung im Sinne des § 70 RGV gekommen, da keine Anweisung zur Benutzung dieser Unterkünfte ergangen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990120239.X02Im RIS seit
27.06.2001