RS Vwgh 1991/3/18 89/12/0108

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Veröffentlicht am 18.03.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/10 Datenschutz
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §58 Abs2;
AVG §59 Abs1;
DSG 1978 §33;
VwRallg;

Rechtssatz

Es bedarf entweder der Wiedergabe des Antrages bzw sonstiger Darlegungen in der Begründung des angefochtenen Bescheides, um eine diesbezügliche Deutung des Spruches unter Zuhilfenahme der Begründung zu ermöglichen.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 Maßgebender Bescheidinhalt Fassung die der Partei zugekommen ist

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989120108.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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