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64/02 BundeslehrerNorm
BLVG 1965 §5;Rechtssatz
Der klare und eindeutige Wortlaut des § 5 BLVG läßt nur die Auslegung zu, daß die höhere Bewertung der Unterrichtsstunden für jede an einer Abendschule für Berufstätige erteilte Unterrichtsstunde zu erfolgen hat, gleichgültig, ob diese Unterrichtsstunde am Abend oder am Samstag im Laufe des Tages abgehalten würde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989120230.X02Im RIS seit
18.03.1991