RS Vwgh 1991/3/18 89/12/0230

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Veröffentlicht am 18.03.1991
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Index

64/02 Bundeslehrer

Norm

BLVG 1965 §5;

Rechtssatz

Der klare und eindeutige Wortlaut des § 5 BLVG läßt nur die Auslegung zu, daß die höhere Bewertung der Unterrichtsstunden für jede an einer Abendschule für Berufstätige erteilte Unterrichtsstunde zu erfolgen hat, gleichgültig, ob diese Unterrichtsstunde am Abend oder am Samstag im Laufe des Tages abgehalten würde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989120230.X02

Im RIS seit

18.03.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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