Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/14/0005 Besprechung in:ÖStZB 1992, 13;Rechtssatz
Nicht jede Innovation kann als wissenschaftlich qualifiziert werden. Eine wissenschaftliche Tätigkeit ist nur eine solche, die ausschließlich oder nahezu ausschließlich der Forschung, dem Erringen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse oder (und) der Lehre, dh der Vermittlung einer Wissenschaft an andere (Lernende) zum Zwecke der Erweiterung ihres Wissenstandes - und daher nicht auch zu einem bedeutenden Teil anderen Zwecken - dient (Hinweis E 4.2.1987, 86/13/0033; E 16.3.1989, 88/14/0067).
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990140004.X01Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
09.09.2009