RS Vwgh 1991/3/18 90/14/0004

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Veröffentlicht am 18.03.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;
UStG 1972 §10 Abs2 Z7 litb;
VwRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/14/0005 Besprechung in:ÖStZB 1992, 13;

Rechtssatz

Nicht jede Innovation kann als wissenschaftlich qualifiziert werden. Eine wissenschaftliche Tätigkeit ist nur eine solche, die ausschließlich oder nahezu ausschließlich der Forschung, dem Erringen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse oder (und) der Lehre, dh der Vermittlung einer Wissenschaft an andere (Lernende) zum Zwecke der Erweiterung ihres Wissenstandes - und daher nicht auch zu einem bedeutenden Teil anderen Zwecken - dient (Hinweis E 4.2.1987, 86/13/0033; E 16.3.1989, 88/14/0067).

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990140004.X01

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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