RS Vwgh 1991/3/18 90/14/0004

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Veröffentlicht am 18.03.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;
UStG 1972 §10 Abs2 Z7 litb;
VwRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/14/0005 Besprechung in:ÖStZB 1992, 13;

Rechtssatz

Eine wissenschaftliche Tätigkeit verliert ihren Charakter als solche nicht schon deshalb, weil ihr Ergebnis zu wirtschaftlichen Zwecken ausgewertet wird, doch wird vorausgesetzt, daß die Gewinnung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und nicht deren wirtschaftliche Verwertung den Schwerpunkt der betreffenden Tätigkeit darstellt. Weiters müssen die aus der Tätigkeit erzielten Einnahmen vorrangig als Entgelt für den wissenschaftlichen Gehalt der Tätigkeit anzusehen sein (Hinweis E 19.12.1990, 86/13/0100).

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990140004.X02

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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