RS Vwgh 1991/3/19 91/07/0024

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Veröffentlicht am 19.03.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
AVG §68 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Wird ein Parteibegehren, das wegen res iudicata zurückzuweisen wäre, als unbegründet abgewiesen, so wird die Partei dadurch in keinem subjektiven Recht verletzt.

Schlagworte

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Zurückweisung wegen entschiedener Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991070024.X03

Im RIS seit

16.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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