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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Wird ein Parteibegehren, das wegen res iudicata zurückzuweisen wäre, als unbegründet abgewiesen, so wird die Partei dadurch in keinem subjektiven Recht verletzt.
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Zurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991070024.X03Im RIS seit
16.11.2001