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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §62 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/06/27 90/18/0001 1Stammrechtssatz
Bei der Beurteilung eines angefochtenen Berichtigungsbescheides ist von seiner berichtigten Fassung auszugehen, wobei der berichtigte Bescheid rückwirkend, nämlich als zur Zeit seiner Erlassung, als berichtigt anzusehen ist (Hinweis B VS 10.12.1986, 86/11/0007, VwSlg 12329 A/1986).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1985080042.X01Im RIS seit
23.01.2002Zuletzt aktualisiert am
01.10.2013