RS Vwgh 1991/3/19 90/08/0099

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Veröffentlicht am 19.03.1991
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Index

66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

BSVG §23 Abs4;

Rechtssatz

Aus § 23 Abs 4 BSVG ergibt sich, daß Berechnungsgrößen, die mehrere Betriebe betreffen, zu berücksichtigen sind, wenn für diese Betriebe ein Einheitswert des landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Vermögens nach den §§ 29 bis 50 BewG nicht festgestellt worden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080099.X06

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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