RS Vwgh 1991/3/19 90/08/0139

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Veröffentlicht am 19.03.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §73 Abs4;
AVG §8;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Ungeachtet des gesetzlich normierten Antragsrechtes des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger kommt diesem bloß die Verteilung der Krankenversicherungsbeiträge und damit die Funktion einer Ausgleichsstelle zwischen den beitragspflichtigen Pensionsversicherungsträgern einerseits und den (in Wahrheit) beitragsberechtigten Krankenversicherungsträgern andererseits zu.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Sozialversicherung Fürsorge Kriegsopferversorgung und Opferfürsorge

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080139.X07

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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