Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §48 Abs1 Z2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/08/0322Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/07/0343 E 3. März 1987 RS 5Stammrechtssatz
Das Gesetz sieht die Vergütung von Umsatzsteuer neben dem pauschalierten Schriftsatzaufwandersatz nicht vor.
Schlagworte
Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und der mitbeteiligten Partei Inhalt und Umfang des PauschbetragesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989080321.X10Im RIS seit
24.01.2002Zuletzt aktualisiert am
19.05.2010