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33 BewertungsrechtNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die Behörde hat, bevor sie davon ausgehen darf, daß ein Betrieb bei Feststellung des Einheitswertes seitens der Abgabenbehörde erfaßt ist, Feststellungen über den Inhalt des maßgeblichen Einheitswertbescheides - insb den Umfang der wirtschaftlichen Einheit betreffend - zu treffen.
Schlagworte
Sachverhalt SachverhaltsfeststellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990080099.X13Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
08.07.2010