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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO OÖ 1976 §23 Abs1;Rechtssatz
Aus dem Umstand, daß schon einzelne Objekte vorhanden sind, die das Ortsbild stören, kann nicht abgeleitet werden, daß ein weiterer Eingriff nicht mehr als störend angesehen werden kann, soweit noch ein schutzwürdiges Ortsbild vorhanden ist (Hinweis E 14.11.1979, 1843/79, VwSlg 9966 A/1979, E 19.3.1991, 87/05/0173).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1987050196.X01Im RIS seit
30.11.2001Zuletzt aktualisiert am
22.07.2010