Index
66/02 Andere SozialversicherungsgesetzeNorm
BSVG §23 Abs2;Rechtssatz
Wird der Umfang des Betriebes, der auf Gefahr und Rechnung des Versicherten iSd § 2 Abs 1 Z 1 BSVG geführt wird, maßgeblich sowohl durch Vermögensgegenstände bestimmt, die als Teile der wirtschaftlichen Einheit Gegenstand der Einheitswertfeststellung (nach den §§ 29 bis 50 BewG) waren, als auch durch solche, für die das nicht der Fall war, so ist mangels entsprechender Anordnung und Regelung des Berechnungsvorganges der Versicherungswert nicht (vereinfacht) iSd § 23 Abs 2 BSVG ermittelbar; somit ist nach § 23 Abs 4 legcit vorzugehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990080099.X10Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
08.07.2010