RS Vwgh 1991/3/19 90/08/0099

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Veröffentlicht am 19.03.1991
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66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

BSVG §23 Abs2;
BSVG §23 Abs4;

Rechtssatz

Wird der Umfang des Betriebes, der auf Gefahr und Rechnung des Versicherten iSd § 2 Abs 1 Z 1 BSVG geführt wird, maßgeblich sowohl durch Vermögensgegenstände bestimmt, die als Teile der wirtschaftlichen Einheit Gegenstand der Einheitswertfeststellung (nach den §§ 29 bis 50 BewG) waren, als auch durch solche, für die das nicht der Fall war, so ist mangels entsprechender Anordnung und Regelung des Berechnungsvorganges der Versicherungswert nicht (vereinfacht) iSd § 23 Abs 2 BSVG ermittelbar; somit ist nach § 23 Abs 4 legcit vorzugehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080099.X10

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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