Index
33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §2 Abs2;Rechtssatz
§ 31 Abs 2 BewG durchbricht den im § 2 Abs 2 BewG ausgedrückten Grundsatz, daß mehrere Wirtschaftsgüter als wirtschaftliche Einheit nur insoweit in Betracht kommen, als sie dem selben Eigentümer (bzw Ehegatten gem § 24 legcit) gehören, dadurch, daß danach in den landwirtschaftlichen Betrieb der Bewirtschaftung desselben dienende Betriebsmittel auch dann bei der Feststellung des Einheitswertes einzubeziehen sind, wenn sie nicht dem Eigentümer des Grund und Bodens gehören.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990080099.X14Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
08.07.2010