RS Vwgh 1991/3/19 90/08/0099

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Veröffentlicht am 19.03.1991
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33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §2 Abs2;
BewG 1955 §31 Abs2;

Rechtssatz

§ 31 Abs 2 BewG durchbricht den im § 2 Abs 2 BewG ausgedrückten Grundsatz, daß mehrere Wirtschaftsgüter als wirtschaftliche Einheit nur insoweit in Betracht kommen, als sie dem selben Eigentümer (bzw Ehegatten gem § 24 legcit) gehören, dadurch, daß danach in den landwirtschaftlichen Betrieb der Bewirtschaftung desselben dienende Betriebsmittel auch dann bei der Feststellung des Einheitswertes einzubeziehen sind, wenn sie nicht dem Eigentümer des Grund und Bodens gehören.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080099.X14

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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